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 "Lokales Kapital für soziale Zwecke" in Neuburg 
 "Lokales Kapital für soziale Zwecke" im Ostend 
"Lokales Kapital für soziale Zwecke" im Schwalbanger 

 

gefördert durch:



 

 

 

Programmziel

Das Programm „Lokales Kapital für Soziale Zwecke“ hat als Ziel, die Bedingungen zur sozialen und beruflichen Integration in Sozialräumen mit besonderen Integrationsproblemen zu verbessern. Damit einher geht die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt Benachteiligten. Das Programm richtet sich an alle Altersgruppen der Programmgebietbewohner/innen, die besonders unter der strukturellen Benachteiligung (soziale und berufliche Integration) leiden. Durch "Lokales Kapital für soziale Zwecke" sollen insbesondere gefördert werden:

  • sozial benachteiligte Jugendliche
  • behinderte Menschen
  • Aussiedler/-innen
  • Migrant(inn)en
  • Alleinerziehende
  • Berufsrückkehrerinnen/Wiedereinsteigerinnen
  • ältere Arbeitnehmer/-innen
  • Langzeitarbeitslose
  • Wohnungslose
  • suchtmittelabhängige Menschen
  • straffällige Menschen

Teilnehmer am Konzeptwettbewerb und am Programm „Lokales Kapital für Soziale Zwecke“ sind ausschließlich die Gebietskörperschaften, in denen Gebiete des Bund-Länder-Programms „Die Soziale Stadt“ bzw. der komplementären Programmplattform des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E & C)“ liegen. Fördergebiete sind also nur Gebiete der „Sozialen Stadt“.
Der Grundgedanke von "Lokales Kapital für soziale Zwecke" besteht darin, eine Struktur zu entwickeln und einzurichten, die eng mit den Personen zusammenarbeitet, die Mikroprojekte verwirklichen wollen. Die lokalen Gruppierungen sollten nicht als passive Empfänger der Zuschüsse betrachtet werden, sondern als eigenständige Akteure, die aktiv in dem von der zwischengeschalteten Organisation zu schaffenden lokalen Netz mitwirken. "Lokales Kapital für soziale Zwecke" richtet sich vorrangig an Menschen, die vom Ausschluss vom Arbeitsmarkt und in dessen Folge vom gesellschaftlichen Ausschluss bedroht oder betroffen sind. Danach ist ein wesentliches Ziel des Bundesprogramms "Lokales Kapital für soziale Zwecke", besonders benachteiligten Personen vor allem durch Erschließung lokaler Ressourcen die Möglichkeit zur Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu geben. Dabei sollen lokale Akteure als Träger von Mikroprojekten erreicht werden, die im Rahmen der klassischen Intervention des Europäischen Sozialfonds bisher wenig in Erscheinung getreten sind. Dies können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein.
Durch die jeweiligen Mikroprojekte soll über die Förderung von Personen hinaus eine Strukturveränderung im Gebiet erzielt werden, deren Wirkung über die Programmdauer des Bundesprojektes "Lokales Kapital für soziale Zwecke" hinaus reicht. Diese Argumentation wird bereichert um
die Aspekte der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und um die Stärkung des regionalen Zusammenhalts sowie der Nachhaltigkeit. Aus diesen Zielen werden förderfähige Organisationen und Zielgruppen abgeleitet.
Die drei übergreifenden Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie
Das Programm "Lokales Kapital für soziale Zwecke" wird aus ESF-Mitteln finanziert. Somit sind die übergreifenden Ziele und Handlungsprioritäten der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu berücksichtigen. Die Europäische Beschäftigungsstrategie fußt auf folgenden drei übergreifenden Zielen:

  • Vollbeschäftigung
  • Steigerung der Arbeitsplatzqualität und der Arbeitsproduktivität
  • Sozialer Zusammenhalt und soziale Integration

Insbesondere der letzte Punkt deckt sich mit dem Ziel des Bundesprogramms "Lokales Kapital für soziale Zwecke", die soziale und berufliche Integration von am Arbeitsmarkt Benachteiligten zu erreichen und eine Ausgrenzung der Zielgruppen aus der Arbeitswelt zu vermeiden.
In Bezug auf dieses Ziel spielen auch insbesondere folgende Handlungsprioritäten eine Rolle:

  • aktive und präventive Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbspersonen
  • Förderung von Unternehmergeist und Arbeitsplatzbeschaffung
  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Förderung der Integration und Bekämpfung der Diskriminierung benachteiligter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt

Ein weiterer Schwerpunkt in der Umsetzung des Programms ist die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz durch konkrete Maßnahmen und Projekte. Dabei stehen vor allem Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft im Vordergrund. Es geht um die Stärkung demokratischen Verhaltens und zivilen Engagements und um die Förderung von Toleranz und Weltoffenheit. Die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming ist eine wesentliche Fördervoraussetzung für die Teilnahme am Bundesprogramm "Lokales Kapital für soziale Zwecke".
Die Laufzeit für Mikroprojekte endet am 30.06.2008.


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